Allgemeine Rahmenbedingungen für den Bereich des Kundenkreditgeschäfts

Die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, die EU-Taxonomie für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten und das Übereinkommen von Paris bilden den politischen und methodischen Rahmen.

Zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels des Übereinkommens von Paris soll ein Gleichklang zwischen der notwendigen Reduktion der weltweiten Treibhausgasemissionen und der Entwicklung der Treibhausgasemissionen der Unternehmen, die wir kreditieren, hergestellt werden.

Es soll mit den nachfolgend vorgesehenen Regelungen verhindert werden, dass Kreditvergabeentscheidungen im Widerspruch zu globalen Nachhaltigkeitszielen stehen.

Insofern wird auch das Thema Nachhaltigkeit als ergänzender Grundsatz bei der Vergabe von Kundenkrediten der Volksbank Albstadt etabliert.

Die Richtlinien sollen sowohl für Kredite mit direkter Kundenbeziehung als auch im Rahmen von Konsortialkrediten gelten.

Richtlinien für verantwortungsvolles Kundenkreditgeschäft:

Ausschlusskriterien und Positivliste

Die Definition von Ausschlusskriterien sowohl für bestimmte Branchen bzw. Unternehmen, kontroverse Geschäftsfelder und Geschäftspraktiken erscheint zielführend, um eine entsprechende Nachhaltigkeitsbewertung vorzunehmen und sich aus Nachhaltigkeitsthemen ergebende Risiken zu steuern. Ergänzt werden diese durch eine Positivliste, in die bevorzugt investiert werden soll.

Die Ausschlusskriterien sind so definiert, dass bereits beim Kreditantrag die jeweiligen Berater objektiv entscheiden können, ob ein Engagement der Volksbank Albstadt grundsätzlich möglich ist. Ist eines der Ausschlusskriterien berührt, findet in der Regel zu diesem frühen Stadium eine Absage statt. Lediglich in vereinzelten Grenzfällen wird eine vertiefende Bewertung unter Einbeziehung des MarktService Aktiv vorgenommen.
Das Nachhaltigkeitsmanagement steht hierbei beratend zur Seite.

Die Nachhaltigkeitskriterien entfalten in der Risikostrategie als geschäftsstrategische Vorgaben die höchste Verbindlichkeit, so dass ein nicht-risikostrategiekonformer Kreditantrag im Rahmen des Eskalationsprozesses nur durch den Vorstand bzw. den Kreditausschuss genehmigt werden kann.

Definition Geschäftsgebiet

Das Geschäftsgebiet, in dem Kredite an Kunden vergeben werden können, ist in der entsprechenden Anlage zur Geschäfts- und Risikostrategie der Bank definiert.

Ausschlusskriterien für Branchen/Geschäftsfelder:

Der Abschluss von neuen Geschäften in folgenden Branchen/Geschäftsfeldern werden nicht durchgeführt, insbesondere wenn der Umsatzanteil folgender kontroverser Geschäftsfelder > 10% beträgt:

  • Kohlenbergbau/Torfgewinnung (Steinkohle Wirtschaftszweigschlüssel/WZS 10000)
  • Gewinnung von Erdöl /Erdgas (Wirtschaftszweigschlüssel/ WZS 11100)
  • Bergbau auf Uran- und Thoriumerze (WZS 12000)
  • Herstellung von Zigaretten (WZS 16002)
  • Herstellung von kontroversen Waffen und Munition (WZS 29600) (d.h. Waffen/Munition die unterschiedslos wirken, übermäßiges Leiden verursachen, verheerende Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung haben, oder international geächtet sind)

 

Des Weiteren sollen keine Kredite im Zusammenhang mit den Bereichen Rotlicht und kontroversen Formen des Glückspiels vergeben werden.

Ausschlusskriterien von Kunden

Der Abschluss von neuen Kundenkrediten wird nicht durchgeführt, wenn bekannt ist, dass diese Kunden die „The Ten Principles of the UN Global Compact“ (zehn Grundprinzipien verantwortungsvoller Unternehmensführung in den Bereichen Menschenrechte, Arbeit, Umwelt und Korruptionsbekämpfung) nicht einhalten.

Positivliste für bestimmte Anlagen und Unternehmen

In folgende Anlageformen soll bevorzugt investiert werden, insbesondere wenn sie eine annähernd gleiche Rendite wie nicht-nachhaltige Anlagealternativen ausweisen:

  • Wohnen und Immobilien (Kunden, die durch Neubau oder Sanierung Wohnraum schaffen und Immobilien bewirtschaften)
  • Finanzierung von Projekten im Bereich „Erneuerbare Energien“, insbesondere von Solar- und Windkraftanlagen
  • Öffentliche Förderkredite (Information und Unterstützung bei der Beantragung von Förderkrediten in den Themenbereichen kommunale und soziale Infrastruktur, Aus- und Weiterbildung, Schaffung und Erhalt von Wohnraum, Energieeffizienz und Klimaschutz)
  • Gesundheits- und Sozialwesen (Krankenhäuser, Altenheime, Pflegeeinrichtungen)
  • Kommunal- und Unternehmenskredite, deren Mittel in eines der 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) gem. UN-Nachhaltigkeitsübersicht (z.B. Bildung/Schulen/Ausbau Internet/ Sauberes Wasser/ Saubere u. bezahlbare Energie) investiert werden.

Ziele auf Portfolioebene

Als Ziel wird definiert, dass mindestens 99% der Kundenkredite in Branchen vergeben wurden, die nicht ausgeschlossen sind (Abruf und Überwachung erfolgt über entsprechende interne Abfragen und Auswertungen).

Vorgehensweise für Bestandsvolumen

Eine Auswertung ergab, dass aktuell keine Kredite in Branchen vergeben wurden, die ausgeschlossen sind. Insofern sind auch keine besonderen Maßnahmen notwendig.

Reporting

Über den Umsetzungsstand wird regelmäßig im Rahmen eines entsprechenden internen Reportings berichtet.

Fazit

Im Bereich der Kundenkredite werden durch diese Rahmenbedingungen bei der Auswahl der möglichen Geschäftspartner nachhaltige Aspekte wie Menschenrechte, Arbeitsbedingungen, Umweltschutz und Antikorruption berücksichtigt. Selbstverständlich erfolgt keine Unterstützung von gesetzeswidrigen Handlungen wie Steuerhinterziehung oder der Steuerehrlichkeit widersprechender Handlungen und Kriminalität.

Darüber hinaus sollen Anreize gesetzt werden, dass Unternehmen verstärkt in das Thema Nachhaltigkeit und Klimaschutz investieren.