Die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, die EU-Taxonomie für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten und das Übereinkommen von Paris bilden den politischen und methodischen Rahmen.
Zur Erreichung des 1,5-Grad-Ziels des Übereinkommens von Paris soll ein Gleichklang zwischen der notwendigen Reduktion der weltweiten Treibhausgasemissionen und der Entwicklung der Treibhausgasemissionen der Unternehmen, die wir kreditieren, hergestellt werden.
Es soll mit den nachfolgend vorgesehenen Regelungen verhindert werden, dass Kreditvergabeentscheidungen im Widerspruch zu globalen Nachhaltigkeitszielen stehen.
Insofern wird auch das Thema Nachhaltigkeit als ergänzender Grundsatz bei der Vergabe von Kundenkrediten der Volksbank Albstadt etabliert.
Die Richtlinien sollen sowohl für Kredite mit direkter Kundenbeziehung als auch im Rahmen von Konsortialkrediten gelten.