Aktuelle Informationen zum Umgang mit dem Corona-Virus

Stand: Mittwoch, 13. Mai 2020

Wir sind für Sie da

In der aktuellen Situation sind auch wir dazu angehalten, einer weiteren Verbreitung des Coronavirus entgegenzuwirken. Als Bank in der Region tragen wir Verantwortung für unsere Mitglieder, Kunden und Angestellten und halten für Sie alle notwendigen Sichtheitsregeln ein.

Für Beratungen sind Ihnen Ihre persönlichen Beraterinnen und Berater nach telefonischer Terminvereinbarung täglich von 8:00 - 20:00 Uhr immer gerne für Sie da.

Ab dem 15. Juni 2020 werden wir wieder in allen Standorten mit persönlichen Service zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie zur Verfügung stehen:

Zusätzlich steht Ihnen von Montag-Freitag (8 - 18 Uhr) unser digital-persönlicher Service per VR-SISy in den folgenden Geschäftsstellen zur Verfügung:

  • Obernheim - Am Steigle 5
  • Tieringen - Rathausgasse 4
  • Schörzingen - Hauptstr. 52
  • Schwenningen - Hauptstr. 55
  • A.-Ebingen/Stadtzweigstelle - Sonnenstraße 118
 
Sehr gerne stehen wir Ihnen telefonisch über unser KundenServiceCenter (von 8 bis 18 Uhr), per E-Mail oder rund um die Uhr per Online-Banking, unsere VR-BankingApp und über unsere Selbstbedienungszonen zur Verfügung.
Selbstverständlich erreichen Sie zu unseren Öffnungszeiten telefonisch auch Ihren persönlichen Berater.

Die Bargeldversorgung und Zahlungsverkehersinfrastruktur bleibt auch weiterhin wie gewohnt und ohne Einschränkungen verfügbar. Unsere Geldautomaten und SB-Geräte stehen unverändert 24 Stunden zur Verfügung.  

Informationen Privatkunden

 

Ist die Volksbank Albstadt auf die Konsequenzen auf die mögliche Ausbreitung des Corona-Virus vorbereitet?

Um unseren Kunden zu garantieren, den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, existiert ein mehrstufiger Notfallplan für solche Fälle. Die Volksbank Albstadt eG hatte sich bereits frühzeitig intensiv auf ein mögliches Corona-Szenario vorbereitet und verschärfte Präventiv-Maßnahmen zum Schutz vor der Verbreitung eingeleitet, die sich positiv auswirken. So wird intern und beim Kundenkontakt besonderer Wert auf die Hygieneregeln gelegt und auf Händeschütteln verzichtet. Meetings wurden präventiv durch Telefon- und Videokonferenzen ersetzt, zentrale Veranstaltungen abgesagt und der Kontakt zu den Behörden wird gehalten. Die Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter und Sicherstellung unserer Dienstleistungen passen wir dynamisch an die Entwicklung der Epidemie an.

 

Was passiert im äußersten Notfall?

Im äußersten Notfall sorgen wir dafür, dass die Kernprozesse der Volksbank Albstadt aufrechterhalten werden. Dazu zählen wir, dass die BeratungsCenter erreichbar sind, Zahlungsaufträge bearbeitet werden, Geldautomaten und Online-Banking funktionieren und auch das Wertpapiergeschäft weiterläuft.

Die Kontaktpunkte sollen möglichst gering gehalten werden. Dies führt zu vorübergehenden Schließungen von einzelnen Geschäftsstellen. Bargeldabwicklungen sind jedoch weiterhin über unsere Geldautomaten möglich. Für Kundenanfragen steht Ihnen gerne unser KundenServiceCenter unter der Telefon-Nr. 07431 576-0 zur Verfügung.

 

Alternative Wege zur Bank

Gerne können Sie auch von zu Hause aus bequem und sicher Ihre Bankgeschäfte erledigen. Wir unterstützen Sie im Bedarfsfall auch gerne am Telefon bei der Einrichtung Ihres Online-Banking Zugangs bzw. Ihrer VR-BankingApp unter folgendem Link: https://www.volksbank-albstadt.de/banking-service/formulare-banking-service/formular-online-banking-brokerage.html

oder telefonisch unter: 07431 576-400

 

Ich brauche Bargeld.  

Die Bargeldversorgung bleibt auch weiterhin wie gewohnt und ohne Einschränkungen verfügbar. Unsere Geldautomaten und SB-Geräte stehen Ihnen unverändert 24 Stunden zur Verfügung.

 

Ich habe einen Beratungstermin vereinbart. Findet dieser statt?

Bei vereinbarten Terminen wird Ihnen von Ihrem persönlichen Berater ein Telefontermin angeboten. Generell gilt, Ihr persönlicher Berater ist zu den Öffnungszeiten telefonisch erreichbar.

 

Ist mein Geld langfristig sicher?

Bei der Frage nach der Sicherheit des Geldes hilft ein Blick in die Vergangenheit und die Erfahrung, die wir als Genossenschaftsbank in den letzten Jahrzehnten sammeln konnten. Neben Epidemien wie aktuell Corona gehören wirtschaftliche Krisen und Kriege zu den größten Einflüssen auf Hochs und Tiefs an den Aktienmärkten. Wir haben beobachtet, dass sich die wirtschaftliche Lage und die Börsenindizes langfristig bisher immer erholen konnten.  
Weitere Informationen finden Sie auch bei unserem Verbundpartner Union Investment unter: https://www.union-investment.de/startseite/unsere-services/news-abonnements/Aktuelles-Startseite

 

Wie gehe ich am besten mit meinem Aktiendepot um?

Bei Fragen zu Ihrem individuellen Aktiendepot steht Ihnen ihr persönlicher Bankberater wie gewohnt mit Rat und Tat zur Seite. Vereinbaren Sie gerne zeitnah einen Termin mit Ihrem persönlichen Berater.

 

Wie geht die Volksbank Albstadt mit internen Besprechungen und Kundenveranstaltungen um?

Bei internen Besprechungen achten unsere Mitarbeiter auf einen angemessenen Umgang mit Hygiene, um die Ansteckungsgefahr minimal zu halten. Bei der Planung von Kundenveranstaltungen sind wir via Mail und Telefon im engen Austausch mit unseren Kooperationspartnern und informieren uns laufend zu aktuellen Entwicklungen sowie den Empfehlungen seitens des Gesundheitsministeriums. Neben besonderen Hygienemaßnahmen achten wir bei durchführbaren Veranstaltungen auf eine Minimierung von Risiken.

 


Informationen für Firmenkunden

Datum: 23. April 2020

Bundeswirtschaftsministerium: Sofortmaßnahmen für die Wirtschaft

Die Bundesregierung hat am 13. März ein weitreichendes Maßnahmenbündel beschlossen, um Arbeitsplätze zu schützen und Unternehmen zu unterstützen. Firmen und Betriebe werden mit ausreichend Liquidität ausgestattet, damit sie gut durch die Krise kommen:

  • Flexibles Kurzarbeitergeld & Arbeitszeitregelungen
  • Liquiditätshilfen durch Steuerstundungen
  • Unbegrenzte Hilfszusage für lückenlose Liquiditätsabdeckung
  • Europäische Zusammenarbeit

"Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen"


Der Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen umfasst insbesondere die folgenden Maßnahmen:

  • Das Kurzarbeitergeld wird flexibler. Unternehmen können es künftig unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. So kann Kurzarbeitergeld unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind.

  • Die Liquidität von Unternehmen wird durch steuerliche Maßnahmen verbessert. Zu diesem Zweck werden die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert, Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet.

  • Die Liquidität von Unternehmen wird durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen geschützt. Dazu werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW- und ERP-Kredite.

  • Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Scholz werden sich auch auf europäischer Ebene für ein koordiniertes und entschlossenes Vorgehen einsetzen. Die Bundesregierung begrüßt unter anderem die Idee der Europäischen Kommission für eine „Corona Response Initiative“ mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro.

Ihr persönlicher Berater informiert Sie gerne zu den aktuellen Liquiditätsprogrammen des Bundes- bzw. des Landes Baden-Württemberg.
 
Weitere und detaillierte Informationen finden Sie in den unten aufgeführten Links zum Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, L-Bank und KfW.

Zur Vereinbarung eines Termins wenden Sie sich bitte an unsere Firmenkundenassistenzen:
Frau Melanie Vogt - Tel.: 07431 576-143 oder Frau Regine Schatz - Tel.: 07431 576-192
 
 

Weitere Informationen

Eine aktuelle Übersicht aller Fördermaßnahmen von Bund und Ländern finden Sie im Portal FörderWelt unseres Partners DZ BANK. Über eine integrierte Ansprechpartnersuche können Sie über das Portal direkt Kontakt zu uns aufnehmen. Alternativ sind unsere Firmenkundenberater wie gewohnt persönlich über alle digitalen und telefonischen Kontaktwege erreichbar und besprechen mit Ihnen gerne alle weiteren Schritte.

Zudem können Sie über den FördermittelFinder in der FörderWelt herausfinden, welches Programm sich für Sie am besten eignet. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihren Kreditantrag vorzubereiten und erste Angaben zu Ihrem Finanzierungsbedarf zu machen. Anschließend erhalten Sie eine Zusammenfassung an Ihre E-Mail-Adresse, die Sie als Grundlage für das Gespräch mit unseren Firmenkundenberatern nutzen können.


Direkthilfen über die Zuständigen Kammern "Soforthilfe Corona"

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen bis zu 50 Beschäftigten
  • wirtschaftlich tätige Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 50 Beschäftigten
  • Soloselbstständige sofern sie mit ihrer selbstständigen Tätigkeit das Haupteinkommen oder zumindest ein Drittel des Nettoeinkommens eines Haushalts bestreiten


Einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für zunächst drei Monate in Höhe von:

  • bis zu 9.000 Euro für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigen
  • bis zu 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigen
  • bis zu 30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigen
    max. aber in Höhe der durch die Corona-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechendem Umsatzeinbruch
    Anträge sind an die zuständigen Kammern zu richten
     

--> Es handelt sich um einmalige nicht zurückzahlbare Zuschüsse, die die Unternehmen direkt bei den zuständigen Kammern ONLINE beantragen müssen!

Das Beantragungsverfahren läuft in zwei einfachen Schritten ab:

1. Die Antragsformulare werden beim Wirtschaftsministerium online in einem ersten Schritt abrufbar sein.

2. Als zweiter Schritt erfolgt die Einreichung der Anträge dann über einen Upload auf der zentralen Landingpage
der Kammerorganisation
https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/soforthilfe-corona/

Diese werden dann an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet.

Die IHKs und Handwerkskammern übernehmen die Plausibilitätsprüfung der eingegangenen Anträge und leiten diese zum finalen Entscheid und zur Auszahlung der Hilfen an die L-Bank weiter.

Förderkredit

Förderkredit der VR Smart Finanz

Gemeinsam mit unserem Partner VR Smart Finanz bieten wir Ihnen im Rahmen des „KfW-Sonderprogramms 2020 – etablierte und junge Unternehmen“ mit dem VR Smart flexibel Förderkredit eine schnelle Kreditlösung bis 100.000 Euro zur Überbrückung von finanziellen Engpässen.

E-Commerce Angebot

Kompletter Online-Shop kostenfrei nutzbar

Wir möchten unsere regionalen Händler auch im Bereich E-Commerce unterstützen und stellen Ihnen ein besonderes Angebot zur Verfügung. Zusammen mit unserem Partner
VR Payment bieten wir Ihnen eine Komplettlösung für einen Online-Shop inklusive Zahlverfahren bis 30.09.2020 kostenfrei an.

Das Angebot im Überblick

Leistungen

  • Onlineshop inkl. Hosting
  • Intuitive Bedienung
  • Automatische Updates
  • Hohe Sicherheit
  • beliebte Zahlverfahren
  • zusätzliche Zahlverfahren add-on
  • Payment Gateway
  • Hotline und Online Dokumentation
  • Laufzeit 24 Monate

Zahlverfahren

  • Mastercard / Visa
  • Sepa
  • paydirekt

Konditionen

  • bis 30.09.2020 0,- EUR/mtl.
  • inkl. 3.000 EUR Umsatzvolumen pro Monat gebührenfrei1
  • Transaktionsgebühren 0,- EUR1
  • Sonderkündigungsrecht bis 30.09.2020
  • sofort einsetzbar
  • bei Vertragslaufzeit nach 30.09.2020 129,90 EUR/mtl.
 

1 Inkludiert sind Onlineshop, Hosting sowie die Händlergebühren für die Akzeptanz der im jeweiligen Paket angegebenen Zahlarten. Weitere Servicefunktionen zum Payment Gateway und Zahlarten müssen separat (teilweise gegen Zuzahlung) beauftragt werden. Alle genannten Preise gelten zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Änderungen vorbehalten.