Ihre Zustimmung zu Vertragsbedingungen

Was Sie jetzt wissen müssen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27.04.2021 entschieden, dass der AGB-Änderungsmechanismus in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 AGB-Banken unwirksam ist. Banken müssen bei Vertrags- bzw. Entgeltänderungen nun die aktive Zustimmung von Ihnen einholen.

Bisher war es ausreichend, wenn wir Sie bei Änderungen schriftlich informierten. Ihre Zustimmung galt als erteilt, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Monaten widersprochen haben. Diese Vorgehensweise war gängige Praxis in der Finanzbranche und wurde nun vom Bundesgerichtshof für unwirksam erklärt.

Was ändert sich mit dem BGH-Urteil?

Dieser für Sie bequeme und einfache Weg der Zustimmung reicht nun nicht mehr aus. Sie müssen künftig bei jeder Anpassung oder Änderung Ihre aktive Zustimmung erteilen.

Unterstützen Sie uns, Papier zu sparen und Ressourcen zu schonen. Beantragen Sie noch heute mit nur wenigen Klicks Ihren Online-Zugang und erledigen Sie zukünftig Ihre Bankgeschäfte ganz bequem online, papierlos und nachhaltig. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Wichtig: Was müssen Sie jetzt tun?

Wir benötigen Ihre aktive Zustimmung zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Sonderbedingungen. Dies ist notwendig, um unsere Geschäftsbeziehung auf einer rechtlich sicheren Grundlage weiterführen zu können.

Um gemeinsam mit Ihnen die Grundlage unserer weiteren Geschäftsbeziehung neu zu vereinbaren, haben wir uns entweder schriftlich oder online bei Ihnen gemeldet.  

So können Sie zustimmen

Telefon

Unser KundenServiceCenter erreichen Sie montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter 07431 576-0.

Formular

Unterschreiben Sie das Ihnen zugesandte Formular und schicken Sie an uns zurück. Alternativ können Sie es auch in einer Filiale abgeben oder in Briefkasten einwerfen.

Online

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Filiale

Kommen Sie gerne in eine unserer Filialen und sprechen Sie uns an.

Antworten auf Ihre Fragen

Ab wann muss ich aktiv zustimmen?

Im Juni und Juli 2022 werden wir uns bei Ihnen melden – entweder schriftlich oder online. Sie bekommen alle Informationen rund um die Zustimmung zu unseren Entgelt- sowie Vertragsbedingungen automatisch in Ihrem Online-Banking und in Ihrer VR Banking App bereitgestellt. Haben Sie noch keinen Online-Zugang? Dann schicken wir Ihnen unsere Entgelt- und Vertragsbedingungen per Post.

Tipp: Sie schonen Ressourcen und sind nachhaltiger unterwegs, wenn Sie für die Kommunikation mit uns das elektronische Postfach des Online-Bankings nutzen. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Muss ich sofort zustimmen, wenn Sie mich dazu auffordern?

Nein, Sie können Ihre Zustimmung auch zu einem späteren Zeitpunkt geben. Wir bitten Sie jedoch, sich schnell zu unseren aktuellen Entgelt- und Vertragsbedingungen zurückzumelden. Denn eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Und hierzu gehört eine aktuell gültige Vertragsgrundlage.

Tipp: Sie können Ihre Zustimmung jederzeit direkt in Ihrem Online-Banking oder über den QR-Code geben, den wir Ihnen per Post geschickt haben. Das geht ganz einfach und bequem mit wenigen Klicks. Haben Sie noch keinen Online-Zugang? Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Ich habe wegen meiner Zustimmung noch keinen Brief bekommen. Woran liegt das?

Wir vereinbaren in den kommenden Monaten mit allen unseren Kunden die Grundlage unserer Geschäftsbeziehung neu. Gerade wenn wir schriftlich mit Ihnen kommunizieren, sind wir sehr sorgfältig und achten auf ein ressourcenschonendes Vorgehen. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld – wir melden uns bald bei Ihnen.

Tipp: Sie schonen Ressourcen und sind nachhaltiger unterwegs, wenn Sie für die Kommunikation mit uns das elektronische Postfach des Online-Bankings nutzen. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Wie kann ich Unterlagen auf digitalem Wege bekommen und damit Ressourcen schonen?

Nachhaltigkeit ist auch uns ein wichtiges Anliegen. Nutzen Sie einfach das Online-Banking oder die VR Banking App mit dem elektronischen Postfach. Sie bekommen dort alle Informationen rund um die Zustimmung zu unseren Entgelt- und Vertragsbedingungen – digital und nachhaltig.

Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Wie gebe ich die Zustimmung für das Konto meines Kindes?

Kommen Sie gerne direkt auf uns zu, wenn Sie die Zustimmung für das Konto Ihres Kindes oder Ihrer Kinder geben möchten. Online geht das zurzeit noch nicht.

Kann ich für ein Gemeinschaftskonto die Zustimmung allein geben?

Ja, wenn Sie bevollmächtigt oder Mitkontoinhaber eines Gemeinschaftskontos sind. Wir prüfen das im Einzelfall, da dies vom Umfang der erteilten Vollmacht abhängt. Ähnlich ist es bei Gemeinschaftskonten. Kommen Sie gerne direkt auf uns zu. Online können Sie Ihre Zustimmung zurzeit noch nicht geben.

Wann und wie geben Sie mir zukünftig über Änderungen Bescheid?

Wir informieren Sie spätestens zwei Monate, bevor Änderungen wirksam werden – entweder schriftlich oder online. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn sich Entgelte ändern oder wenn Änderungen dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen. Solche Änderungen werden nur wirksam, wenn Sie aktiv zustimmen.

Anders verhält es sich, wenn wir etwa wegen geänderter gesetzlicher Vorgaben die Geschäftsbedingungen anpassen müssen. Wir informieren Sie darüber natürlich, Sie müssen aber nicht aktiv zustimmen.

Tipp: Sie schonen Ressourcen und sind nachhaltiger unterwegs, wenn Sie das elektronische Postfach des Online-Bankings nutzen. Erledigen Sie zukünftig alles direkt online. Wir beraten Sie dazu gern und freuen uns auf Sie.

Was passiert, wenn ich nicht zustimme?

Eine gute und vertrauensvolle Geschäftsbeziehung mit Ihnen ist uns sehr wichtig. Um unser Vertragsverhältnis weiterführen zu können, brauchen wir eine gültige Vertragsgrundlage und Ihre Zustimmung zu den Änderungen beziehungsweise neuen Entgelt- und Vertragsbedingungen.

Ich habe noch mehr Fragen. An wen kann ich mich wenden?

Wenn Ihre Frage oben nicht beantwortet wurde, kommen Sie gern direkt auf uns zu. Wir freuen uns auf Sie.