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Älterer und jüngerer Mann stehen in einer Arbeitshalle und besprechen Arbeitsdokumente

Geschäftskonto

Ein Geschäftskonto ist die Grundlage Ihres professionellen Zahlungsverkehrs. Mit den Kontomodellen Ihrer Volksbank Albstadt eG wickeln Sie Ihre Buchungen dabei einfach und schnell ab. Dazu gibt es eine girocard und wenn Sie möchten auch eine Kreditkarte.

Termin vereinbaren

    Lohn und Gehalt einfach auszahlen

    Auf Wunsch mit Firmenkreditkarte

    Betriebsmittelkredit für mehr Spielraum

    Das Firmenkonto für alle

    Das Geschäftskonto ist so facettenreich wie seine Namen, denn es wird auch Firmenkonto oder Gewerbekonto genannt. Gemeint ist aber immer dasselbe: eine zuverlässige Lösung für den Zahlungsverkehr Ihres Unternehmens.

    Bei unseren Kontomodellen ist für alle etwas dabei. Egal ob Sie freiberuflich arbeiten, gründen möchten oder bereits ein Unternehmen führen: Unsere Geschäftskontomodelle passen zu Ihren Bedürfnissen.

    Das geht alles

    OnlineBanking und VR Banking App für Firmenkunden

    Zahlungsverkehr in Deutschland, Europa oder weltweit abwickeln

    Banking per Software

    Das passende Konto für Ihr Business finden – Unsere Kontomodelle im Vergleich

    VR-FirmenkontoVR-Firmenkonto 50VR-Firmenkonto 150VR-Firmenkonto 300
    Monatliche Kontoführung

                    7,90 €

                    24,90 €

     

                    39,90 €

     

                    49,90 €

     

    Inkl. 50 Freiposten zu 0,55 € pro Monat

    Inkl. 150 Freiposten zu 0,35 €
    pro Monat

    Inkl. 300 Freiposten zu 0,15 €
    pro Monat

    Bargeldeinzahlung am Schalter

                    2,50 €

                    2,50 €

                    2,50 €

                    2,50 €

    Bargeldeinzahlung mit der Debitkarte am Geldautomaten

                    0,79 €

                    0,55 €

                    0,35 €

                    0,15 €

    Überweisung (in Euro innerhalb der EWR-Staaten)
    Ausführung: Beleghaft, am SB-Terminal, im OnlineBanking oder in Echtzeitüberweisung im OnlineBanking0,79 € text 10,55 € text 10,35 € text 10,15 € text 1
    Direkte Erfassung durch Bankmitarbeiter2,50 € text2,50 € text2,50 € text2,50 € text
    Gutschrift einer Überweisung0,79 € text0,55 € text0,35 € text0,15 € text
    Lastschrift (in Euro innerhalb der EWR-Staaten)
    Einlösung und Einzug einer Lastschrift0,79 € text0,55 € text0,35 € text0,15 € text
    Scheck (Inland)
    Scheckeinreichung (Inland)0,79 € text 10,55 € text 10,35 € text 10,15 € text 1
    Scheckeinlösung (Inland)0,79 € text0,55 € text0,35 € text0,15 € text
    Kontoauszug
    Elektronischer Kontoauszuggruenerhaken 2gruenerhaken 2gruenerhaken 2gruenerhaken 2
    Kontoauszug am Auszugsdrucker0,50 € text0,50 € text0,50 € text0,50 € text
    Elektronische Bankdienstleistung
    VR-SecureGo TANgruenerhaken 3gruenerhakengruenerhaken 3gruenerhaken 3
    Ausgabe einer Debitkarte
    girocard V PAY p.a.7,50 € text7,50 € text7,50 € text7,50 € text
    Ausgabe einer Kreditkarte (Mastercard oder VISA)
    BusinessCard p.a.50,00€ text40,00€ text30,00€ text30,00€ text
    BusinessCard Gold p.a.

                    120,00 €

                    115,00 €

                    110,00 €

                    110,00 €

    Die genannten Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer, wenn umsatzsteuerpflichtige Leistungen vereinbart sind.

    Ergänzend gelten das Preis- und Leistungsverzeichnis und der Preisaushang der Volksbank Albstadt eG.

    1Bepreisung bei Sammelaufträgen erfolgt differenziert je Auftrag und je Arbeitsposten.

    2Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt, die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugserstellung ist kostenlos.

    3Für die TAN wird nur dann ein Entgelt erhoben, wenn durch diese TAN nach Autorisierung durch den Kunden ein Zahlauftrag ausgelöst wurde und auftragsgemäß ausgeführt wurde.

    Weitere Services & Leistungen für Sie

    Zwei Männer im Anzug unterhalten sich auf einem Parkplatz vor einer geöffneten Autotür

    Firmenkreditkarte

    Mit unseren Firmenkreditkarten heben Sie weltweit Bargeld ab oder bezahlen bargeldlos.

    Zwei lächelnde Männer im Beratungsgespräch vor einem Bankschalter

    Gesetzliche Kontenwechselhilfe

    Wir unterstützen Sie gemäß Zahlungskontengesetz beim Wechsel Ihres Kontos zu uns.

    FAQ zum Geschäftskonto

    Wann brauche ich ein Geschäftskonto?

    Firmen brauchen ein Geschäftskonto in erster Linie zur Abwicklung finanzieller Angelegenheiten des Betriebs. Die dürfen bei juristischen Personen nicht über ein Privatkonto abgewickelt werden. Bei Kleinunternehmerinnen und -unternehmern sieht das anders aus. Sie müssen nicht zwingend ein Geschäftskonto eröffnen. Aber auch sie profitieren von den Vorteilen des Kontos, denn berufliche und private Ausgaben lassen sich so gut voneinander trennen.

    Welches Geschäftskonto eignet sich für Gründerinnen und Gründer?

    Ihre Volksbank Albstadt eG unterstützt Sie gerne dabei, das passende Konto für Ihr Unternehmen zu finden.

    Wie bekomme ich einen Betriebsmittelkredit?

    Sie beantragen Ihren Betriebsmittelkredit direkt bei der Kontoeröffnung oder zu einem späteren Zeitpunkt. Ob wir den Kredit bewilligen, hängt unter anderem von Ihrer Bonität ab. Ihre Volksbank Albstadt eG führt dazu in der Regel ein Rating durch und prüft Ihre Unternehmensunterlagen.

    Wie kann ich außerhalb des EU- und EWR-Raums Zahlungen anweisen?
    • Bei allen Zahlungen,
       

      • die in Länder außerhalb des EWR gehen,
      • die zum Beispiel in Schweizer Franken in die Schweiz gehen,
      • die in einer anderen Währung als Euro ausgeführt werden sollen,
      • bei denen Sie weder IBAN noch BIC verwenden,
      • für die Sonderwünsche bei der Ausführung bestehen,

      unterstützen wir Sie mit entsprechenden Auslandszahlungsverkehrsangeboten – zum Beispiel dem Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr. Seit September 2013 ist die außenwirtschaftliche Meldung nur noch elektronisch direkt bei der Deutschen Bundesbank möglich. Bitte beachten Sie die bestehende Meldepflicht gemäß der Außenwirtschaftsverordnung (AWV).

    Müssen die Angaben bei Kontoeröffnung mit denen aus dem Transparenzregister übereinstimmen?

    Bei juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften sind wir bei der Kontoeröffnung verpflichtet, Ihre Angaben mit einem aktuellen Auszug aus dem Transparenzregister zu vergleichen. Weichen Ihre Angaben ab, müssen wir dies dem Transparenzregister melden. Bitte stellen Sie daher vor der Kontoeröffnung sicher, dass Ihre Angaben bei der Kontoeröffnung mit den Angaben im Transparenzregister übereinstimmen.

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